Aktuelles & Steuernews | ILG Steuerkanzlei Leipzig

Vorsteuer­abzug aus den Kosten für eine Betriebs­veranstaltung

Der Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Betriebsveranstaltung ist grundsätzlich nur möglich, wenn es entweder ein vorrangiges Unternehmensinteresse für die Betriebsveranstaltung gibt, das über die Verbesserung des Betriebsklimas hinausgeht, oder wenn die Kosten pro erschienenen Teilnehmer den Betrag von 110 € (brutto) nicht übersteigen.

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Vorstoß für Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 im Bundestag keine Mehrheit gefunden.

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Versorgungs­zahlungen und Geschäftsführer­gehalt

Wird ein GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter nach Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden als Ge-schäftsführer erneut als Geschäftsführer beschäftigt, kann der gleichzeitige Bezug von Geschäftsführervergü-tung und Versorgungsleistung zwar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen.

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Anscheins­beweis für private Kfz-Nutzung

Darf ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen ihm überlassenen Dienstwagen nur für betriebliche Fahrten nutzen, weil ein Privatnutzungsverbot vereinbart worden ist, spricht gleichwohl ein Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Dienstwagens.

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Aufnahme des Betriebs einer kleinen PV-Anlage

Das Bundesfinanzministerium (BMF) befreit Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von ma-ximal 30 kw (peak) unter Umständen sowohl von der Pflicht zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch von der Pflicht zur Ab-gabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.

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Behandlungs­kosten eines Lipödems

Die Kosten für eine Fettabsaugung (Liposuktion) zwecks Behandlung eines Lipödems sind jedenfalls seit 2016 auch dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar, wenn weder ein amtsärztliches Gutachten noch eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorab eingeholt wor-den sind.

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Steuer­ermäßigung für haushaltnahe Dienst­leistungen bei Mietern

Mieter können für die auf sie entfallenden Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker eine Steuerermäßigung geltend machen, wenn sich die Auf-wendungen aus einer Betriebskostenabrechnung oder aus einer Bescheinigung, die dem von der Finanzverwal-tung veröffentlichten Muster entspricht, ergeben.

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Betriebs­ausgaben­pauschale erhöht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen erhöht.

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