Aktuelles & Steuernews | ILG Steuerkanzlei Leipzig
2023
Daten von Online-Vermietungsportal aufbereitet, neue Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber
Die Steuerfahndung Hamburg hat von einem Vermittlungsportal für die Buchung und Vermittlung von Unterkünften erneut Daten zu steuerlichen Kontrollzwecken erhalten und aufbereitet. Dem Vernehmen nach handelt es sich um Daten der Vermietungsplattform Airbnb.
Steuerbefreiung kleinerer Photovoltaikanlagen
Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 1.1.2022 den Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen steuerfrei gestellt.
Arbeitszimmer und "Homeoffice-Pauschale" ab 2023
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur steuerlichen Berücksichtigung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer und zum Abzug der sog. Tagespauschale bei häuslicher Tätigkeit ab dem Veranlagungszeitraum 2023 geäußert.
Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Betriebsveranstaltung
Der Vorsteuerabzug aus den Kosten für eine Betriebsveranstaltung ist grundsätzlich nur möglich, wenn es entweder ein vorrangiges Unternehmensinteresse für die Betriebsveranstaltung gibt, das über die Verbesserung des Betriebsklimas hinausgeht, oder wenn die Kosten pro erschienenen Teilnehmer den Betrag von 110 € (brutto) nicht übersteigen.
Vorstoß für Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie
Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat am 21.9.2023 im Bundestag keine Mehrheit gefunden.
Versorgungszahlungen und Geschäftsführergehalt
Wird ein GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter nach Erreichen der Altersgrenze und Ausscheiden als Ge-schäftsführer erneut als Geschäftsführer beschäftigt, kann der gleichzeitige Bezug von Geschäftsführervergü-tung und Versorgungsleistung zwar zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen.
Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung
Darf ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH einen ihm überlassenen Dienstwagen nur für betriebliche Fahrten nutzen, weil ein Privatnutzungsverbot vereinbart worden ist, spricht gleichwohl ein Anscheinsbeweis für die private Nutzung des Dienstwagens.
Aufnahme des Betriebs einer kleinen PV-Anlage
Das Bundesfinanzministerium (BMF) befreit Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von ma-ximal 30 kw (peak) unter Umständen sowohl von der Pflicht zur steuerlichen Anzeige über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit als auch von der Pflicht zur Ab-gabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
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