Mandanteninformation 06/2021

2019-04-30T13:37:00+02:00
2021-06-18T14:44:28+02:00
ILG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mandanteninformation 06/2021

Anpassungen der Bundesregierung zu den Corona-Hilfen

Sehr geehrte Mandanten,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über die Anpassungen der Bundesregierung zu den Corona-Hilfen informieren.

1. Verlängerung der Antragsfrist auf Überbrückungshilfe III

Die Antragsfrist auf Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum 01-06/2021) wird vom 31.08.2021 auf den 30.09.2021 verlängert. Sollte für Sie noch kein Antrag gestellt worden sein und Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen förderberechtigt sein könnte, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

2. Überbrückungshilfe III Plus

Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus. Gefördert wird der Zeitraum 07-09/2021.

Die Anspruchsvoraussetzungen für die Überbrückungshilfe III Plus decken sich weitgehend mit der Überbrückungshilfe III. Insbesondere ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im jeweiligen Fördermonat Antragsvoraussetzung. Das neue Programm muss zwingend über uns als prüfender Dritter über das Corona-Portal des Bundes beantragt werden.

Neu: Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe ("Restart-Prämie") als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt. Wir prüfen im Rahmen des Antrags, ob die bisherige Personalkostenpauschale von 20% der Fixkosten oder die Restart-Prämie für Sie günstiger ist.

Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Momentan ist technisch noch kein Antrag im Portal möglich. Eine Antragsfrist ist ebenfalls noch nicht bekannt.

3. Neustarthilfe Plus

Die Bundesregierung verlängert die Neustarthilfe bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus. Gefördert wird der Zeitraum 07-09/2021.

Die Neustarthilfe Plus erhöht sich von maximal 1.250 Euro pro Monat (01-06/2021) auf maximal 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen. Die Fördervoraussetzungen stehen noch nicht fest. Wir gehen davon aus, dass entweder der Zeitraum 07-09/2021 dem Zeitraum 07-09/2019 umsatztechnisch gegenübergestellt wird oder die Gesamtzeiträume 01-09/2019 und 01-09/2021 verglichen werden.

Der Antrag kann wahlweise durch Sie selbst (über Ihr Elster-Account) oder durch uns als prüfender Dritter gestellt werden. Sofern wir diesen Antrag für Sie übernehmen sollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Momentan ist technisch noch kein Antrag im Portal möglich. Eine Antragsfrist ist ebenfalls noch nicht bekannt.

4. Verlängerung des Kurzarbeitergelde

Die erleichterten Zugangsbedingungen zum Kurzarbeitergeld wurden bis zum 30.9.2021 verlängert.

Ebenfalls verlängert wurde die Regelung zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit: Soweit spätestens Juni 2021 der erste Kalendermonat ist, für den ein Betrieb Kurzarbeitergeld erhält, werden die vom Betrieb allein während der Kurzarbeit zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30.9.2021 zu 100 Prozent erstattet. Für die Zeit vom 01.10.2021 bis 31.12.2021 werden 50 Prozent erstattet.

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