Corona-Krise
Werte Mandanten,
wir sind auch in diesen schweren Zeiten der Corona-Pandemie für Sie da, entweder aus dem Home Office oder direkt aus der Kanzlei. Am besten erreichen Sie Ihren Ansprechpartner per E-Mail oder unsere Zentrale unter sekretariat@ilg-steuern.de.
Wir möchten Ihnen hier gern einige wichtige Dokumente und Informationen zur Verfügung stellen. Folgende Maßnahmen wurden durch die Regierung beschlossen:
1.) Sofort-Hilfe-Zuschuss durch Bund
2.) Sachsen-hilft-sofort-Darlehen durch Sachsen
3.) Kfw-Darlehen durch Bund
4.) Vereinfachter Zugang zu Kurzarbeitergeld
5.) Möglichkeit der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (inkl. Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2020)
6.) Möglichkeit der Stundung von Steuerzahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
7.) Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Bonuszahlung an Arbeitnehmer bis 1.500 €
8.) Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz, sofern Sie zur Quarantäne verpflichtet worden sind
9.) Antrag auf pauschalen Verlustrücktrag nach 2019
10.) Überbrückungshilfe I für 06-08/2020
11.) Überbrückungshilfe II für 09-12/2020
12.) Außerordentliche Wirtschaftshilfe für 11-12/2020
13.) Überbrückungshilfe III für 01-06/2021 (inkl. Neustarthilfe für Soloselbstständige)
Ausgewählte Dokumente stellen wir hier zum Download bereit.
Beachten Sie auch die differenzierten Regelungen der einzelnen Bundesländer, diese können unterschiedlich sein. Wir haben hier lediglich das Bundesland Sachsen in den Blick genommen, da die Mehrzahl unserer Mandanten aus diesem Bundesland stammt.
Anträge nach 5.), 6.) und 9.) können wir direkt beim zuständigen Finanzamt stellen. Abrechnungen nach 4.) führt unsere Lohnabteilung durch.
Weitere hilfreiche Hotlines sind:
- SAB: 0351 / 4910 1100
- KfW: 0800 / 539 9001
- Bundeswirtschaftsministeriums: 030 / 18 615 1515
Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss weitere Maßnahmen vereinbart. Neben der Herabsetzung der Umsatzsteuer auf Restaurantumsätze auf den ermäßigten Steuersatz (außer Getränke) in der Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 wird die befristete Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% für Leistungen im Zeitraum 1.7.-31.12.2020 immer noch diskutiert. Aus unserer Sicht steht dem gut gemeinten Konsumanreizgedanken ein gewaltiger Bürokratieaufwand entgegen, der diese Maßnahme als fragwürdig erscheinen lässt. Zudem könnte die Vielzahl von Einzelregelungen dazu führen, dass ein Unternehmer, der sich nach dem Corona-Shutdown gerade auf den Neustart seines Geschäftes konzentrieren möchte, durch die notwendigen Maßnahmen in seiner Buchhaltung eher behindert als gefördert wird. Das Gesetz wurde mittlerweile am 29.6.2020 verabschiedet.
Im Zeitraum 8.7.2020 bis 30.9.2020 war die Beantragung von Überbrückungshilfe I möglich, sofern in den Monaten Juni bis August 2020 weiter Umsatzeinbußen zu verzeichnen waren.
Die Überbrückungshilfe II wurde auf den Zeitraum September - Dezember 2020 ausgeweitet.
Durch den erneuten Lockdown in den Monaten November und Dezember 2020 kann eine sog. "Außerordentliche Wirtschaftshilfe" beantragt werden von Unternehmen, die aufgrund staatlicher Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bereits bestehender Anordnung bereits untersagt ist. Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten können eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von bis zu 75 Prozent ihres Umsatzes von November 2019 erhalten.
Nunmehr verabschiedet wurde die Überbrückungshilfe III für den Zeitraum Januar - Juni 2021 bzw. rückwirkend für die Monate November - Dezember 2020 aufgrund des harten Lockdowns ab 14.12.2020. Teil der Überbrückungshilfe III ist die sogenannte "Neustarthilfe" für Soloselbstständige ohne entsprechende Fixkosten. Die Details der Fördervoraussetzungen und Förderhöhen erfahren Sie von uns im persönlichen Gespräch oder auf kurzem Weg per Mail.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Ihre ILG Steuerberatungsgesellschaft mbH
- Überbrückungshilfe III - Eckpunkte.pdf (80,2 KiB)
- Merkblatt USt-Senkung 01072020.pdf (164,0 KiB)
- Anzeige Kurzarbeit.pdf (146,0 KiB)
- Kurzarbeit - rechtssichere Umsetzung.pdf (785,3 KiB)
- Kurzarbeitergeld - Hinweise.pdf (73,8 KiB)
- Kurzarbeitergeld - nachtraegliche Abrechnungsliste.pdf (1,4 MiB)
- Kurzarbeitergeld - nachtraeglicher Antrag.pdf (147,2 KiB)
- Kurzarbeitergeld Stundennachweis.xls (109,0 KiB)
- Kurzarbeitergeld Zustimmung AN.doc (104,0 KiB)
- Antrag Entschädigung Quarantäne Unternehmen.pdf (177,0 KiB)
- Antrag Entschädigung Quarantäne selbstständig.pdf (141,9 KiB)