Aktuelles & Steuernews | ILG Steuerkanzlei Leipzig

2025

Warnung vor gefälschten E-Mails

Aktuell sind E-Mails im Umlauf, mit denen Betrüger an persönliche Informationen von Steuerzahlern gelangen wollen. Die Empfänger erhalten von einer falschen E-Mail-Adresse, die vermeintlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammt.

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Schaden aufgrund von Trickbetrug keine außergewöhnliche Belastung

Ein Steuerpflichtiger kann den Schaden, der ihm durch einen Trickbetrug entstanden ist, nicht als außergewöhn-liche Belastungen steuerlich geltend machen.

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Solidaritätszuschlag Allgemeinverfügung der Finanzverwaltung

Die obersten Finanzbehörden der Länder weisen in einer Allgemeinverfügung alle noch anhängigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 zurück, soweit in den Einsprüchen die Verfassungswidrigkeit des Soli geltend gemacht wird.

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Rückwirkende Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen verfassungsgemäß

Das Finanzgericht Düsseldorf hält die zum 1.1.2022 rückwirkend erfolgte Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen für verfassungsgemäß.

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Entwurf eines Steueränderungsgesetzes

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Das Gesetz sieht unterschiedliche steuerrechtliche Maßnahmen vor, wie beispielsweise die Anhebung der Entfernungspauschale sowie die Reduzierung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie.

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Pflicht zur Mitteilung der im Unternehmen genutzten Kassen und Aufzeichnungssysteme

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die elektronische Aufzeichnungssysteme i. S. d. § 146a Abgabenordnung verwenden, zur Meldung ihrer Systeme bei der Finanzverwaltung verpflichtet (§ 146a Abs. 4 Abgabenordnung).

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Verwendung unterschiedlicher Sterbetafeln für Männer und Frauen

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass bei der Bewertung lebenslanger Nutzungen und Leistungen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterschiedliche Sterbetafeln für Männer und Frauen verwendet werden.

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Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei nicht täglicher Postzustellung

Die gesetzliche Zugangsvermutung, nach der ein Steuerbescheid drei Tage nach Aufgabe zur Post (ab 2025: vier Tage nach Aufgabe zur Post) als bekanntgegeben gilt, greift auch dann, wenn die Post an zwei Tagen der Dreitagesfrist nicht zustellt, weil sie an einem der beiden Tage (Samstag) grundsätzlich keine Zustellungen vornimmt und der nachfolgende Tag ein zustellfreier Sonntag ist.

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